Das Rechtspraktikum beim Rechtsdienst des Regierungsrats umfasst folgende Tätigkeiten:
- Mitwirkung bei der Instruktion von regierungsrätlichen Beschwerdeverfahren (hauptsächlich in den Bereichen des Schul- und Stipendienrechts sowie des Raumplanungs- und Baurechts)
- Verfassen von Entscheidentwürfen
- Teilnahme an und Protokollierung von Augenscheinsverhandlungen
- Verfassen von Mitberichten zu Gesetzgebungsvorlagen
- Abklärung von Rechtsfragen
Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes juristisches Studium auf Stufe Master
- Interesse an verwaltungsrechtlichen Fragestellungen
- Sicherheit im schriftlichen und mündlichen Ausdruck
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